Verleihungskriterien können beispielsweise sein:
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Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen, wenn der zur
Auszeichnung Vorgeschlagene selbst nicht schuldhaft
beteiligt war.
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Besonders rücksichtsvolles, partnerschaftliches
Verhalten im Straßenverkehr, vor allem gegenüber
Schwächeren und Gefährdeten, insbesondere Behinderten, älteren Personen und Kindern.
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Geistesgegenwärtiges Verhalten, das einen Unfall
verhinderte oder dessen Folgen verringern half.
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Unverzügliche Meldung oder Beseitigung von
gefährlichen Verkehrshindernissen.
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Wirksame Unterstützung bei der Vereitelung von
Fällen, in denen Unfallflüchtige sich der Verantwortung
zu entziehen versuchen.
Diese Beispiele sollen nur ein Anhaltspunkt dafür sein,
was im Sinne der Arbeitgemeinschaft Kavalier der Straße
als auszeichnungswürdig gilt. Entscheidend bleibt stets
die Würdigung des gesamten Sachverhaltes.